Aufgrund der erworbenen Qualifikationen als Absolventen/-innen der Meisterschule für Bildhauer werden im Zuge der Meisterprüfung nur mehr die Module 1A, 1B, 2A, 2B und 3 geprüft – Modul 4 (Wirtschaft) und Modul 5 (Lehrlingsausbildnerprüfung) entfallen!