Aufgrund der erworbenen Qualifikationen als Absolventen/-innen der Meisterschule für Bildhauer werden im Zuge der Meisterprüfung nur mehr die Module 1A, 1B, 2A, 2B und 3 geprüft – Modul 4 (Wirtschaft) und Modul 5 (Lehrlingsausbildnerprüfung) entfallen!
Für Absovent/-innen der Fachschule für Bildhauer oder einer Bildhauerlehre entfallen zusätzlich die Module 1A und 2A.Die Meisterprüfungsordnung für Bildhauer kann hier als PDF-Dokument heruntergeladen werden:Steinmetzmeister_WAI
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